RIPPE

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Rippe Glas- und Gebäudereinigung; Langwegerstraße 134; 49393 Lohne (Oldb.); vertreten durch den Inhaber: Felix Rippe; Langwegerstraße 134; 49393 Lohne (Oldb.)

  • 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen der Rippe Glas- und Gebäudereinigung, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

  • 2 Leistungen
  1. Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen, insbesondere Glasreinigung, Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen und ähnliche Dienstleistungen gemäß Vereinbarung.
  2. Umfang, Ort, Zeit und Intervall der Reinigung werden vertraglich, schriftlich oder mündlich vereinbart.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen geeigneter Subunternehmer zu bedienen.

  • 3 Preise und Zahlungsbedingungen
  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig.
  3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei regelmäßigem Zahlungsrückstand Leistungen einzustellen oder nur gegen Vorkasse auszuführen.

  • 4 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für Schäden, die auf unsachgemäße Nutzung oder mangelhafte Beschaffenheit der zu reinigenden Gegenstände zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
  3. Im Falle von Glasbruch haftet der Auftragnehmer nur, wenn dieser durch unsachgemäße Reinigung verursacht wurde.

  • 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen frei zugänglich sind.
  2. Strom, Wasser und ggf. notwendige Sicherheitsvorkehrungen (z. B. Absperrung bei Glasreinigung in der Höhe) sind unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
  3. Bei Unterlassen der Mitwirkung können Mehraufwände in Rechnung gestellt werden.

  • 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
  1. Bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) gilt der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern nicht anders vereinbart.
  2. Die Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich erfolgen.
  3. Bei einmaligen Aufträgen endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung.

  • 7 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

  • 8 Schlussbestimmungen
  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.